REACH: Zu den Leitlinien der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA)1
Lulei, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 12 · S. 1444 bis 1452
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) stellt zahlreiche Leitlinien als Unterstützung zur Umsetzung der REACH-Verordnung zur Verfügung. Dabei wird betont, dass die REACH-Verordnung selbst die einzige rechtliche Grundlage ist. Die Leitlinien stellen dagegen keine Rechtsberatung dar, und die Behörden übernehmen keine Verantwortung für deren Inhalt. Die Unternehmen sind somit selbst für die korrekte Umsetzung der REACH-Verordnung verantwortlich. Wegen des enormen Umfangs und der Komplexität ist es nicht leistbar, den Inhalt aller Leitlinien zu beherrschen. Die Leitlinien geben Hilfe für bestimmte Frage…