Hygienebestimmungen für Kinderkrippen und Kitas im Umgang mit Lebensmitteln
Bosche, H.; Schmeißer, N. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 11 · S. 1280 bis 1288
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland besuchen über 2 Millionen Kinder unter 6 Jahren eine Tagesstätte. Ein Aufgabenbereich dieser Einrichtungen ist die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten. Einige durch Lebensmittel übertragene Erreger stellen eine besondere Gefährdung für Kleinkinder dar. Krippen und Kitas sind Betriebsstätten im Sinne des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts, da sie Lebensmittel verarbeiten und ausgeben. Auf allen Stufen der Lebensmittelbeschaffung, der Lagerung, der Zubereitung und der Ausgabe besteht für sie eine gesetzliche Pflicht Vorkehrungen zu treffen, um potenzielle Gesundheitsgefahren unter Kontrolle zu…