Forschung ja – Anwendung nein?
Kreß, H. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 9 · S. 965 bis 972
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Stammzellgesetz erlaubt in begründeten Fällen die Forschung an humanen embryonalen Stammzelllinien auch in Deutschland. Jedoch lässt es die Anwendung der Forschungsergebnisse nicht zu, sofern hierfür wiederum embryonale Stammzelllinien erforderlich sind. Inzwischen zeichnet sich allerdings ab, dass Forschungsergebnisse konkreten Nutzen erbringen könnten. In fernerer Zukunft könnte es um klinische Anwendungen am Menschen gehen. Zeitlich näherliegend ist die Verwendung humaner embryonaler Stammzelllinien für die Entwicklung und Prüfung von Medikamenten und für die Toxikologie. Hierfür sind Forschungen bahnbrec…