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Forschung ja – Anwendung nein?

Kreß, H. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 9 · S. 965 bis 972

Dokument
344943
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Kreß, H.
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
965 bis 972
Erschienen: 2008-09-07 23:18:04
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Das Stammzellgesetz erlaubt in begründeten Fällen die Forschung an humanen embryonalen Stammzelllinien auch in Deutschland. Jedoch lässt es die Anwendung der Forschungsergebnisse nicht zu, sofern hierfür wiederum embryonale Stammzelllinien erforderlich sind. Inzwischen zeichnet sich allerdings ab, dass Forschungsergebnisse konkreten Nutzen erbringen könnten. In fernerer Zukunft könnte es um klinische Anwendungen am Menschen gehen. Zeitlich näherliegend ist die Verwendung humaner embryonaler Stammzelllinien für die Entwicklung und Prüfung von Medikamenten und für die Toxikologie. Hierfür sind Forschungen bahnbrec…

Schlagworte

Stammzellgesetz embryonale Stammzellen Forschung Anwendung Medikamentenentwicklung Toxikologie Embryotoxizität Neurotoxizität Gesundheit Tierschutz Ethik Stem Cells Embryonic Stem Cells Drug Development Toxicology Health