„In diesem Sinne ethisch vertretbar“
Siep, L. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 9 · S. 950 bis 953
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem deutschen Stammzellgesetz berät die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) die Genehmigungsbehörde (Robert Koch-Institut), ob ein Antrag auf Import humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken „ethisch vertretbar“ ist. Das Gesetz spezifiziert zwar (in § 5) einige Bedingungen dieser Vertretbarkeit, gibt aber keine präzise Definition. Der Beitrag erläutert das Verständnis dieser Aufgabe vor dem Hintergrund der Intentionen des Gesetzes. Er setzt sich mit Missverständnissen und Problemen bei der Anwendung des Gesetzes auseinander.