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Die Kriterien der Hochrangigkeit, der hinreichenden Vorklärung und der „Alternativlosigkeit“ nach § 5 Stammzellgesetz aus ethischer Sicht

Beckmann, J.P. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 9 · S. 954 bis 960

Dokument
344946
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Beckmann, J.P.
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
954 bis 960
Erschienen: 2008-09-07 23:18:16
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Das Stammzellgesetz (StZG), das Einführung und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen im Grundsatz verbietet, jedoch unter genau festgelegten Bedingungen eine Ausnahme von diesem Verbot vorsieht, ist das erste Bundesgesetz, das im Rahmen eines rechtlichen Genehmigungsverfahrens der Ethik eine eigene Prüfbefugnis zuweist. Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der dazu von der Bundesregierung einberufenen Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung wurde die Aufgabe übertragen zu prüfen, ob ein gegebenes Projekt den vom Gesetzgeber festgelegten Kriterien genügt. Es sind dies „Hochrangig…

Schlagworte

Stammzellgesetz embryonale Stammzellen Ethik Forschungsziele Vorklärung Alternativlosigkeit Stem Cells Ethics Research Embryonic Stem Cells Animal Models Human Models Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz