Die Kriterien der Hochrangigkeit, der hinreichenden Vorklärung und der „Alternativlosigkeit“ nach § 5 Stammzellgesetz aus ethischer Sicht
Beckmann, J.P. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 9 · S. 954 bis 960
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Stammzellgesetz (StZG), das Einführung und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen im Grundsatz verbietet, jedoch unter genau festgelegten Bedingungen eine Ausnahme von diesem Verbot vorsieht, ist das erste Bundesgesetz, das im Rahmen eines rechtlichen Genehmigungsverfahrens der Ethik eine eigene Prüfbefugnis zuweist. Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der dazu von der Bundesregierung einberufenen Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung wurde die Aufgabe übertragen zu prüfen, ob ein gegebenes Projekt den vom Gesetzgeber festgelegten Kriterien genügt. Es sind dies „Hochrangig…