Europäische Gesetzgebung zu besonderen Therapierichtungen
Knöss, W.; Stolte, F.; Reh, K. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 7 · S. 771 bis 778
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen sind in Deutschland selbstverständlicher und bei den Anwendern in hohem Maße akzeptierter Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dazu gehören vor allem pflanzliche Arzneimittel, homöopathische Arzneimittel, anthroposophische Arzneimittel und traditionelle Arzneimittel. Von Beginn an hat das deutsche Arzneimittelgesetz die Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Arzneimittel vorgesehen. In der europäischen Gesetzgebung wurde mit der Richtlinie 2001/83/EG der Status pflanzlicher Arzneimittel, traditioneller pflanzlicher Arzneimittel und homöopathischer Arzneimittel…