Die Umsetzung europäischer Richtlinien in innerstaatliches Recht am Beispiel der Geweberichtlinie 2004/23/EG
von Auer, F. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 6 · S. 757 bis 763
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überwiegend wird das Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG) in Richtlinien vorgegeben. Das gilt auch für den Bereich der Arzneimittel, Medizinprodukte, Blutund Gewebezubereitungen. Die Festlegungen der EG-Richtlinien werden grundsätzlich erst dann wirksam, wenn sie in innerstaatliches Recht der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) umgesetzt sind. Die Umsetzung ist zwingend und macht das EG-Recht in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung von Qualitätsund Sicherheitsstandards für Gewebezubereitungen (EG-Geweberichtlinie) ist mit dem Gewebegesetz vom 20. Juli 2007 ab…