Förderung von Arzneimitteln für seltene Leiden durch die Europäische Gemeinschaft
Enzmann, H.; Lütz, J. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2008 · Heft 4 · S. 500 bis 508
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Europa ist die formale Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (AMSL) Voraussetzung für den Zugang zu den diesbezüglich gesetzlich vorgesehenen Förderungen. Die Ausweisung als AMSL erfolgt durch die Europäische Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden der Europäischen Arzneimittelagentur und unterscheidet sich grundlegend von der Marktzulassung eines Arzneimittels. Die entscheidenden Kriterien für die Ausweisung als AMSL sind niedrige Prävalenz (nicht mehr als 5 von 10.000 Einwohnern der Europäischen Gemeinschaft) und Schwere der Erkr…