Das Recht auf Gesundheit
Pestalozza, C. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2007 · Heft 9 · S. 1113 bis 1118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das deutsche Grundgesetz kennt – anders als manche Landesverfassungen – kein Recht auf Gesundheit. Das Bundesverfassungsgericht hat dessen ungeachtet insbesondere aus den Grundrechten auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit gewisse Verpflichtungen des Staates abgeleitet, die einem Grundrecht auf Gesundheit i.S. eines Anspruchs des Bürgers auf Schutz, Förderung und Verbesserung seiner Gesundheit durch den Staat nahekommen. Das entspricht der Tendenz des Inter nationalen Rechts, dem Einzelnen ein begrenztes Recht auf Gesundheit zuzusprechen. Die Finanzautonomie und -schwäche des Staates sowie die Last des Bür…