Wie sicher sind Blutzuckermesssysteme?
Siekmeier, R.; Lütz, J. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2006 · Heft 12 · S. 1212 bis 1218
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Implementierung der Richtlinie 98/79/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika (IVD-Richtlinie) müssen Vorkommnisse und im Feld durchgeführte korrektive Maßnahmen in Verbindung mit In-vitro-Diagnostika (IVD) den zuständigen nationalen Behörden gemeldet werden. In Deutschland sind dies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), wobei Letzteres jedoch ausschließlich für immunhämatologische (einschließlich Gewebetypisierung) und infektiologische Tests zu den in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Prod…