Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung § 18: Überwachung von Hausinstallationen – Wasser für die Öffentlichkeit
Hentschel, W.; Voigt, K.; Heudorf, U. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2006 · Heft 8 · S. 804 bis 817
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Überwachung des Trinkwassers auf Grundlage der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist eine zentrale Aufgabe der Gesundheitsämter. Mit Inkrafttreten der neuen TrinkwV im Jahr 2003 müssen erstmals auch Wasserversorgungsanlagen, „aus denen Wasser für die Öffentlichkeit, insbesondere in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Gaststätten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen, bereitgestellt wird“ überwacht werden (TrinkwV § 18). Für Frankfurt am Main stieg damit die Zahl der zu überwachenden Einrichtungen/Objekte von ca. 300 auf ca. 4700. Da eine entsprechende Ausweitung des Personals nicht möglich war, waren inn…