Auswahl der Medizinstudenten durch die medizinischen Fakultäten
Strauß, B. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2006 · Heft 4 · S. 344 bis 350
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Sommer 2004 wurde festgelegt, dass die Hochschulen der BRD 60% der Studierenden in den Numerus-clausus-Fächern aus den Bewerbern selbst auszuwählen haben. Diese Vorgabe entspringt der politischen Absicht, die Profilbildung und den Wettbewerb unter den Hochschulen zu fördern. Die erste Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zeigt, dass die Hochschulen noch wenig vorbereitet waren, zusätzliche Auswahlkriterien zum Abiturdurchschnitt anzuwenden. Theoretisch kommen hierfür unterschiedliche Kriterien in Frage, deren Tauglichkeit aber sorgfältig bewertet werden mu…