Bundeslandspezifische Meldepflicht als Ergänzung zur Meldepflicht des IfSG
Oppermann, H.; Thriene, B.; Zaumseil, S. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2005 · Heft 9 · S. 990 bis 997
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Sachsen-Anhalt wurde durch das Gesundheitsministerium bereits im Mai 1991 eine über das Bundes-Seuchengesetz hinausgehende Regelung zur Meldepflicht übertragbarer Krankheiten getroffen. Diese wurde 1997 aktualisiert und in eine Verordnung überführt. Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 ist eine Novellierung der Landesverordnung notwendig geworden. Die neue Meldeverordnung wurde im April 2005 veröffentlicht. Namentlich meldepflichtig sind nun folgende Krankheiten bzw. deren Erreger: Virusmeningitis, Mumps, Röteln, Varizellen, Keratoconjunctivitis epidemica, Pertussis, Pneumokokken-Meningitis…