Verdachtsfälle von Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach dem Arzneimittelgesetz vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2003
Keller-Stanislawski, B.; Heuß, N.; Meyer, C. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2004 · Heft 12 · S. 1151 bis 1164
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1.1.2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. In § 6 Abs. 1 Nr. 3 ist erstmals die Meldeverpflichtung eines Verdachtes einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Impfkomplikation) gesetzlich geregelt. Die Meldungen werden im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unabhängig vom Kausalzusammenhang zentral erfasst und wissenschaftlich bewertet. Im Zeitraum vom 1.1.2001–31.12.2003 wurden dem PEI insgesamt 941 Verdachtsfälle von Impfkomplikationen über die Gesundheitsämter berichtet. Im gleichen Zeitraum wurden von Seiten der pharmazeutischen Unternehmer und den…