Der dreifache Rittberger Budgetausgleich nach 12 Abs. 4 BPflV, Kapazitätsausgleich nach 12 Abs. 5 BPflV und Erlösausgleich nach 11 Abs. 8 BPflV
Mohr, F.-W.; Kröger, J.; Lipp, C. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1995 · Heft 6 · S. 26 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle Krankenhäuser müssen ab 1.1.1996 die Bundespflegesatzverordnung 1995 anwenden. Hierzu ist es erforderlich, sich frühzeitig vor den Budgetverhandlungen mit den Ausgleichsmechanismen nach 12 Abs. 4, Abs. 5 und 11 Abs. 8 BPflV vertraut zu machen. Budgetausgleich nach 12 Abs. 4 BPflV, Kapazitätsausgleich nach 12 Abs. 5 BPflV und Erlösausgleich nach 11 Abs. 8 BPflV greifen ineinander. Die Autoren stellen die Wirkungsmechanismen im einzelnen dar, bereiten die Fallvarianten systematisch auf und führen Simulationsrechnungen alternativer Geschäftsverläufe durch. Eine Bewertung der Chancen und Risiken sowie…