Richtlinie für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln
Bekanntmachung der Arbeitsgruppe „Arzneimittel- und Apothekenwesen, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 1999 · Heft 8 · S. 673 bis 676
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland hat die Richtlinie den Zweck, die Einheitlichkeit der behördlichen Überwachungstätigkeit sicherzustellen. Wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist eine Anlage mit einer Zusammenstellung der Verfahren zur administrativen Zusammenarbeit und Harmonisierung von Inspektionen in der Gemeinschaft, die von einer EU-Arbeitsgruppe zur Arzneimittelkontrolle und -inspektion verabschiedet wurde (EU-Dokument III/5698/94 EN; Rev. 1). Dieses Dokument kann wegen seines Umfangs in dieser Mitteilung nicht veröffentlicht werden. Es liegt den Obersten Lande…