Exposition am Arbeitsplatz
Bolt, H.; Thier, R. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2003 · Heft 5 · S. 392 bis 396
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 1986 wurden in der Bundesrepublik Deutschland MAK-Werte (maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen) rechtsverbindlich festgelegt.Die GefStoffV definiert den MAK-Wert als “Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird”.Bei hautresorptiven Stoffen sind Maßnahmen der Luftüberwachung nur von eingeschränktem Wert; effektiv sind hingegen biologische Überwachungsmaßnahmen.Die technische Regel TRGS 150 sieht vor, dass bei unmittelbarem Hautkontakt mit hautresorptiven…