Patientenverfügungen: (Non‑)Adhärenz von Ärztinnen und Ärzten
Henking, T.; Klemmt, M.; Weber, A.C.; Neuderth, S. · Ethik in der Medizin · 2025 · Heft 4 · S. 1 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
HintergrundDie rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist spätestens seit ihrer gesetzlichen Verankerung in § 1827 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) im Jahr 2009 geklärt (bis 31.12.2022: § 1901a BGB). Patientenverfügungen sind in der Allgemeinbevölkerung weitgehend bekannt. Ähnlich zu einer Umfrage aus dem Jahr 2014, bei der 94 % der befragten Personen angaben, Patientenverfügungen zu kennen (IFD Allensbach 2014), bestätigten dies in einer eigenen, repräsentativen Umfrage aus dem Erhebungsjahr 2022 91,5 % der Befragten. Zudem gaben 37,3 % der befragten Person an, selbst eine Patientenverfügung erstellt…