Ausbildung und Qualitätsstandards
Gumpert, R. · Heilberufe · 1995 · Heft 7 · S. 8 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausbildung in der Krankenpflege wurde in Deutschland erstmals 1906 gesetzlich geregelt. Die heutige Ausbildung richtet sich nach dem Krankenpflegegesetz von 1985 und beinhaltet 1600 Stunden Theorie und 3000 Stunden praktiche Ausbildung. Das Krankenpflegegesetz von 1985 schützt auch wiederum nur die Berufsbezeichnung und nicht die Berufsausübung. Aber gerade die Festlegung der Tätigkeiten, die nur Krankenschwestern und -pfleger ausüben dürfen, wird immer brennender und ist aus meiner Sicht einer der wichtigsten Qualitätsstandards. Was dagegegen ansatzweise festgeschrieben ist, das sind die Ziele der Ausbildun…