CareLit Fachartikel

Ausbildung und Qualitätsstandards

Gumpert, R. · Heilberufe · 1995 · Heft 7 · S. 8 bis 9

Dokument
34633
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Gumpert, R.
Ausgabe
Heft 7 / 1995
Jahrgang 47
Seiten
8 bis 9
Erschienen: 1995-07-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Die Ausbildung in der Krankenpflege wurde in Deutschland erstmals 1906 gesetzlich geregelt. Die heutige Ausbildung richtet sich nach dem Krankenpflegegesetz von 1985 und beinhaltet 1600 Stunden Theorie und 3000 Stunden praktiche Ausbildung. Das Krankenpflegegesetz von 1985 schützt auch wiederum nur die Berufsbezeichnung und nicht die Berufsausübung. Aber gerade die Festlegung der Tätigkeiten, die nur Krankenschwestern und -pfleger ausüben dürfen, wird immer brennender und ist aus meiner Sicht einer der wichtigsten Qualitätsstandards. Was dagegegen ansatzweise festgeschrieben ist, das sind die Ziele der Ausbildun…

Schlagworte

STANDARD AUFGABENSTELLUNG BILDUNG UND ERZIEHUNG BILDUNG AUSBILDUNG BERUFSAUSBILDUNG KRANKENPFLEGEAUSBILDUNG PATIENTEN BÄDER MUT REHABILITATION ATMOSPHÄRE KRANKENPFLEGE LÄHMUNG AUFMERKSAMKEIT BEWUSSTSEIN