CareLit Fachartikel

Wer haftet wann? Unfälle auf der Dienstfahrt

Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1995 · Heft 7 · S. 484 bis 487

Dokument
34693
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Markus, K.
Ausgabe
Heft 7 / 1995
Jahrgang 20
Seiten
484 bis 487
Erschienen: 1995-07-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Wer bei einer Sozialstation oder vergleichbaren ambulanten Diensten beschäftigt ist, kennt das Problem: Führ Fahrten zu und von den PatientInnen stehen in den seltensten Fällen Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Erwartet wird vielmehr, daß die MitarbeiterInnen ihre eigenen Fahrzeuge einsetzen. Wie die Haftung für die bei Dienstfahrten möglicherweise auftretenden Unfallschäden geregelt ist, schildert der folgende Überblick.

Schlagworte

WEGE/UMKLEIDEZEITEN AMBULANTE PFLEGE RECHTSWESEN RECHT HAFTUNGSRECHT UNFÄLLE VERSTÄNDNIS VERHALTEN EIGENTUM VERSICHERUNG HÖHE VERSICHERUNGSSCHUTZ ALTENPFLEGE GESUNDHEIT MENSCHEN HAND