Ergebnisse der PsychPV-Prüfungen durch den MDK Nordrhein im Jahr 2004
van Treeck, B.; Buszello, H.P. · Das Gesundheitswesen · 2005 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Die Psychiatrie-Personalverordnung, kurz PsychPV, ist Grundlage für die Personalbemessung in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie. An vier festgelegten Stichtagen im Jahr führen die Kliniken und Abteilungen der o.a. Fachgebiete eine Selbsteinstufung durch, bei der sie jeden am Stichtag behandelten Patienten einem Behandlungsbereich zuordnen. Aufgrund dieser Selbsteinstufung erfolgt im Rahmen der Budgetverhandlungen dann die Personalbemessung. Der MDK kann nach § 4 PsychPV beauftragt werden, die Einstufungen der Klinik zu über…