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Technische Regeln im Arbeitsschutz - wie sie Behörden und Arbeitgeber missverstehen Fehlende Verbindlichkeit

Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 5 · S. 44 bis 46

Dokument
347096
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2025
Jahrgang 10
Seiten
44 bis 46
Erschienen: 2025-05-19 09:14:44
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Fall 1: Arbeitgeber haben gemäß § 24a Abs. 4 ArbSchG Technische Regeln im Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Ihre Einhaltung führt zur Vermutungswirkung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So sagen es auch das MuSchG und die Arbeitsschutzverordnungen. Der Ausschuss für Mutterschutz und das Arbeitsgericht Hagen missverstehen die Technischen Regeln. Ein zweiter Fall: Die Arbeitsstättenregel ASR 1. 8 fordert 1 Meter hohe Geländer an Treppen. Ist das umgesetzt, wird vermutet, dass die Arbeitsstättenverordnung erfüllt ist. Wenn Arbeitgeber dahinter Zurückbleiben wollen, müssen sie Argumente vortragen -…

Schlagworte

Arbeitsschutz Technische Regeln Mutterschutz Arbeitgeber Verbindlichkeit Gefährdungsbeurteilung Arbeitsstättenverordnung Sicherheitsmaßnahmen Rechtsvorschriften Auseinandersetzungspflicht Occupational Safety Safety Management Risk Assessment Work Environment Labor Standards Occupational Health