Technische Regeln im Arbeitsschutz - wie sie Behörden und Arbeitgeber missverstehen Fehlende Verbindlichkeit
Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 5 · S. 44 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fall 1: Arbeitgeber haben gemäß § 24a Abs. 4 ArbSchG Technische Regeln im Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Ihre Einhaltung führt zur Vermutungswirkung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So sagen es auch das MuSchG und die Arbeitsschutzverordnungen. Der Ausschuss für Mutterschutz und das Arbeitsgericht Hagen missverstehen die Technischen Regeln. Ein zweiter Fall: Die Arbeitsstättenregel ASR 1. 8 fordert 1 Meter hohe Geländer an Treppen. Ist das umgesetzt, wird vermutet, dass die Arbeitsstättenverordnung erfüllt ist. Wenn Arbeitgeber dahinter Zurückbleiben wollen, müssen sie Argumente vortragen -…