CareLit Fachartikel

Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

N.N. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 5-6 · S. 160 bis 162

Dokument
347143
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5-6 / 2025
Jahrgang 23
Seiten
160 bis 162
Erschienen: 2025-05-19 01:24:43
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Die Verjährungshemmung infolge Anrufung der Schlichtungsstelle endet im Falle fehlenden Einverständnisses der Gegenseite mit Ablauf des Tages, an dem die Schlichtungsstelle veranlasst, dass das fehlende Einverständnis dem Antragsteller bekannt gegeben wird. Dieser Zeitpunkt wird regelmäßig durch das Datum des Schreibens der Schlichtungsstelle gekennzeichnet, in welchem diese dem Antragsteller diesen Umstand mitteilt.

Schlagworte

Arzthaftungsansprüche Verjährung Schlichtungsverfahren Behandlungsfehler Klage Schadensersatz Gesundheitsrecht Rechtskraft Zivilrecht Hemmung Medical Malpractice Legal Liability Time Factors Patient Safety Health Care Quality Legal Aspects of Health Care