CareLit Fachartikel
Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
N.N. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 5-6 · S. 160 bis 162
Dokument
347143
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verjährungshemmung infolge Anrufung der Schlichtungsstelle endet im Falle fehlenden Einverständnisses der Gegenseite mit Ablauf des Tages, an dem die Schlichtungsstelle veranlasst, dass das fehlende Einverständnis dem Antragsteller bekannt gegeben wird. Dieser Zeitpunkt wird regelmäßig durch das Datum des Schreibens der Schlichtungsstelle gekennzeichnet, in welchem diese dem Antragsteller diesen Umstand mitteilt.
Schlagworte
Arzthaftungsansprüche
Verjährung
Schlichtungsverfahren
Behandlungsfehler
Klage
Schadensersatz
Gesundheitsrecht
Rechtskraft
Zivilrecht
Hemmung
Medical Malpractice
Legal Liability
Time Factors
Patient Safety
Health Care Quality
Legal Aspects of Health Care