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Geld, Pantoffeln, Bademantel - alles weg! Wer haftet für verschwundenes Patienteneigentum?

Kampmann, A. · Pflege aktuell, Berlin · 1995 · Heft 7 · S. 521 bis 522

Dokument
34788
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege aktuell, Berlin
Autor:innen
Kampmann, A.
Ausgabe
Heft 7 / 1995
Jahrgang 49
Seiten
521 bis 522
Erschienen: 1995-07-01 00:00:00
ISSN
0944-8918
DOI

Zusammenfassung

Patienten, die einige Zeit im Krankenhaus verbrigen müssen, tragen häufig auch Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder ein teures Kleidungsstück mit sich. Da die Patientenzimmer öffentlich zugänglich und die Möglichkeiten, Wertgegenstände wegzuschließen, eingeschränkt sind, ist das Aufbewahren von persönlichem Eigentum oftmals ein Problem. Wozu der Krankenhausträger verpflichtet ist und wer bei Diebstahl haftbar gemacht werden kann, sind Fragen, mit denen sich die Autorin in diesem Beitrag beschäftigt.

Schlagworte

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