CareLit Fachartikel
Geld, Pantoffeln, Bademantel - alles weg! Wer haftet für verschwundenes Patienteneigentum?
Kampmann, A. · Pflege aktuell, Berlin · 1995 · Heft 7 · S. 521 bis 522
Dokument
34788
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten, die einige Zeit im Krankenhaus verbrigen müssen, tragen häufig auch Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder ein teures Kleidungsstück mit sich. Da die Patientenzimmer öffentlich zugänglich und die Möglichkeiten, Wertgegenstände wegzuschließen, eingeschränkt sind, ist das Aufbewahren von persönlichem Eigentum oftmals ein Problem. Wozu der Krankenhausträger verpflichtet ist und wer bei Diebstahl haftbar gemacht werden kann, sind Fragen, mit denen sich die Autorin in diesem Beitrag beschäftigt.
Schlagworte
RECHTSWESEN
RECHT
ZIVILRECHT
HAFTUNGSRECHT
PATIENT
PATIENTEN
KRANKENHAUSVERWALTUNG
SCHMUCK
ZAHNPROTHESEN
PATIENTENZIMMER
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
BETTEN
DIEBSTAHL
VERHALTEN
HÖHE