CareLit Fachartikel
Fehlverhalten des Arbeitnehmers muß genau beschrieben werden Abmahnung bei Verletzung des Arbeitsvertrages
Feil, T. · Rationelle Hauswirtschaft, München · 1995 · Heft 7 · S. 26 bis 27
Dokument
34822
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter aufgrund eines vertragswidrigen Fehlverhaltens kündigen, so ist er dabei an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden. Bei Arbeitsverhältnissen, auf die das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muß in den meisten Fällen zunächst abgemahnt werden. Dem Arbeitnehmer soll die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.
Schlagworte
RECHTSWESEN
RECHT
ARBEITSRECHT
ABMAHNUNG
Rationelle Hauswirtschaft
München