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Fehlverhalten des Arbeitnehmers muß genau beschrieben werden Abmahnung bei Verletzung des Arbeitsvertrages

Feil, T. · Rationelle Hauswirtschaft, München · 1995 · Heft 7 · S. 26 bis 27

Dokument
34822
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rationelle Hauswirtschaft, München
Autor:innen
Feil, T.
Ausgabe
Heft 7 / 1995
Jahrgang 32
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 1995-07-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter aufgrund eines vertragswidrigen Fehlverhaltens kündigen, so ist er dabei an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden. Bei Arbeitsverhältnissen, auf die das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muß in den meisten Fällen zunächst abgemahnt werden. Dem Arbeitnehmer soll die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.

Schlagworte

RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT ABMAHNUNG Rationelle Hauswirtschaft München