Erfassung der minimalen Pflegedaten in Belgien
Sermeus, W.; Delesie, L.; Vanden Boer, G.; Van Landuyt, J. · PflegeManagement, Forch · 1995 · Heft 8 · S. 10 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 1988 beschloß Belgien, viermal im Jahr während fünfzehn Tage in allen Allgemein-krankenhäusern die minimalen Pflegedaten zu verzeichnen. Diese Erfassung wird durch den Königlichen Erlaß vom 14. August 1987 geregelt. Der Grund zum Verzeichnen der Pflegedatenist im Rahmen des neuen Finanzierungssystems zu situieren, wobei man die Krankenhäuser aufgrund ihrer wirklichen Tätigkeit und Leistung finanzieren möchte. Anhand der Daten will man Einsicht in die pflegerische Tätigkeit eines Krankenhauses gewinnen. Dieser Prozeß verläuft über drei Schritte.