10 Jahre Infektionsschutzgesetz: Infektionshygienische Überwachung von ambulanten Einrichtungen nach §36 Abs.1 und 2 IfSG – Erfahrungen aus Frankfurt am Main
Heudorf, U.; Kutzke, G.; Hofmann, H.; Otto, U. · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor 10 Jahren trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Es verpflichtet die Gesundheitsämter erstmals, die Hygiene in „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ zu überwachen (Pflichtaufgabe) und ermöglicht die Beratung/Überprüfung von Arzt- und Zahnarztpraxen (Kann-Aufgabe). Für das Gesundheitsamt Frankfurt am Main bedeutete dies eine Ausweitung der zu überwachenden Einrichtungen von zuvor ca. 20 Krankenhäusern, 40 Altenpflegeheimen und ca. 10 anlaßbezogenen Überwachungen in Praxen auf ca 2.300 Einrichtungen (darunter ca. 100 Einrichtungen für ambulantes Operieren, ca. 500 Zahnarztpraxen, ca. 1500 Arztprax…