Gleichmäßigkeit und Unterschiede in der Qualität der Gesundheitsversorgung
Giehl, J. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit in der Gesundheitsversorgung sind gesetzlich geboten (§ 1 SGB I). Beispielhaft wird dargestellt, inwieweit gleiche Qualität in der Versorgung realisiert, wünschenswert und möglich ist. Unterschiedliche Versorgungsqualität wird in diversen IV-Verträgen festgelegt. Die stationäre externe Qualitätssicherung umfasst 20% aller Leistungen, die übrigen sind einer solchen Beurteilung entzogen. Neue Methoden gelangen ungeprüft in die akutstationäre Versorgung. Das bundesweite QS-Reha-Verfahren erfasst in zahlreichen Indikationen eine sehr unterschiedliche Therapiequalität, ohne dass sich…