Abgrenzungsproblem zwischen Akut- und Reha-Geriatrie – Sozialmedizin vs. Sozialrecht?
Deetjen, W. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Behandlungsansatz in der Geriatrie ist sowohl akutmedizinisch (kurativ), als auch gleichzeitig rehabilitativ. Für die Beurteilung der Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation muss sich die Betrachtungsweise, neben dem Alter, auf das Vorliegen von Multimorbidität (mehrere behandlungsrelevante Erkrankungen) und das Vorliegen von Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe als Folge struktureller/funktioneller Schädigungen (nach ICF) fokussieren. Leider besteht bundesweit keine einheitliche Versorgung, teilweise werden die Patienten in Akutkrankenhäusern nach § 108, teilweise in Rehabilitationseinrich…