Zu den Anforderungen an die Aufklärung des Patienten - Aufklärungsgespräch
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2025 · Heft 5 · S. 299 bis 304
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die wirksame Einwilligung des Patienten setzt dessen ord nungsgemäße Aufklärung vo raus (§ 630d Abs. 2 BGB). Dabei müssen die in Betracht kom menden Risiken nicht exakt medizinisch beschrieben wer den. Es genügt vielmehr, den Pa tienten »im Großen und Gan zen« über Chancen und Risiken der Behandlung aufzuklären und ihm dadurch eine allgemei ne Vorstellung von dem Ausmaß dermitdem Eingriffverbundenen Gefahren zu vermitteln, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (st. Rspr. , vgl. nur BGH, Urt. v. 11. 10. 2016 - VI PflegeRecht 05 • 2025 ZR 462/15, NJW-RR 2017, 533 Rn. 10)