CareLit Fachartikel
K. O. im OP Recht auf Widerruf
Kampmann, A. · Pflege aktuell, Berlin · 1995 · Heft 9 · S. 610 bis 611
Dokument
35060
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Strafgesetzbuch erfüllen eine Operation bzw. schon das Setzen einer Spritze denTatbestand einer Körperverletzung. Erst durch die Einwilligung des Patienten wird eine solcheHandlung gerechtfertigt. Natürlich hat ein Patient das Recht des Widerrufs. Wird trotz seinerWeigerung die Behandlung fortgesetzt und wehrt er sich dagegen, so kann sich daraus eine problematische Rechtslage ergeben.
Schlagworte
THERAPIE
RECHTSWESEN
RECHT
SONSTIGES
EINWILLIGUNG
PATIENT
BEURTEILUNG
MENSCHEN
STRAFRECHT
PATIENTEN
WISSENSCHAFT
GESUNDHEITSZUSTAND
GLÜCK
VERHALTEN
GEWALT
FORTBILDUNG