CareLit Fachartikel

Tarifvertragliche Auslegung des Bereitschaftsund Rufbereitschaftsdienstes für den OP-Bereich

Fongern, R.; Kaltwasser, B.; Hierholzer, G. · OP-Journal, Stuttgart · 1995 · Heft 9 · S. 206 bis 208

Dokument
35077
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
OP-Journal, Stuttgart
Autor:innen
Fongern, R.; Kaltwasser, B.; Hierholzer, G.
Ausgabe
Heft 9 / 1995
Jahrgang 11
Seiten
206 bis 208
Erschienen: 1995-09-01 00:00:00
ISSN
0178-1715
DOI

Zusammenfassung

Es ist festzustellen, daß die Verpflichtung zur Ableistung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaftsdienst durch den  15 Abs. 6a und 6b BAT für den Angestellten tarifvertraglich besteht. Außerdem gilt zu dem vorgenannten noch die Sonderregelung 2a zum BAT für Angestellte in Kranken, Heil-, Pflegeund Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die Betreuten in ärztlicher Behandlung stehen, unmittelbar und zwingend. Grundsätzlich ist auch festzuhalten, daß Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaftsdienst keine Arbeit im Sinn des Arbeitsrechts sind. Die Anordnung von Bereitschaftsdienst…

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT TARIFVERTRAG BAT OP-Journal Stuttgart