Tarifvertragliche Auslegung des Bereitschaftsund Rufbereitschaftsdienstes für den OP-Bereich
Fongern, R.; Kaltwasser, B.; Hierholzer, G. · OP-Journal, Stuttgart · 1995 · Heft 9 · S. 206 bis 208
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist festzustellen, daß die Verpflichtung zur Ableistung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaftsdienst durch den 15 Abs. 6a und 6b BAT für den Angestellten tarifvertraglich besteht. Außerdem gilt zu dem vorgenannten noch die Sonderregelung 2a zum BAT für Angestellte in Kranken, Heil-, Pflegeund Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die Betreuten in ärztlicher Behandlung stehen, unmittelbar und zwingend. Grundsätzlich ist auch festzuhalten, daß Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaftsdienst keine Arbeit im Sinn des Arbeitsrechts sind. Die Anordnung von Bereitschaftsdienst…