Erfassung und Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten Optimierung des Geschäftsprozesses
Jobst, F. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1995 · Heft 9 · S. 462 bis 465
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Klinikum Ulm rechnet seit Anfang 1995 nach der neuen BPflV 95 ab. Die Berücksichtigung von Fallpauschalen und Sonderentgelten erfordert eine neue Qualität des Berichtsweges von der leistungserbringenden Einheit zur Abrechnungsabteilung. Der Gesetzgeber gibt Kataloge vor, aus welchen Kombinationen von Diagnosen und Prozeduren die Fakturierung einer Fallpauschale oder eines Sonderentgeltes zulässig ist. Damit ergibt sich eine enge Verknüpfung zur 301-Dokomentation. Das Klinikum Ulm hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie sich diese zusätzliche Dokumentationsaufgabe optimal in den klinischen Leistung…