Packungsbeilagen und Fachinformationen von Metformin auf dem Prüfstand
Rühle, L.; Seifert, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Paragraph 11 des Arzneimittelgesetzes dürfen Fertigarzneimittel, die nicht zur klinischen Prüfung bestimmt sind und nicht von der Zulassungspflicht freigestellt sind, nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden. Sie muss Informationen zum Arzneimittel in bestimmter Reihenfolge und in Übereinstimmung mit den Angaben nach Paragraph 11a enthalten. Paragraph 11a besagt, dass pharmazeutische Unternehmer auf Aufforderung verpflichtet sind, medizinischem Fachpersonal für Fertigarzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen oder davon freigestellt sind, jedoch für den Verkehr außerhalb der…