Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 111. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EB…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 8 · S. 8 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Mitteilungen nungsposition 01412 im Abschnitt 1. 4 EBM In seiner 111. Sitzung hat der ergänzte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 5a SGB V einen Beschluss (schriftliche Beschluss (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2025 gefasst. psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf 4. Änderung der dritten Anmerkung zur Gebührenord (KJ-KSVPsych-RL). Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsaus (KSVPsych-RL) oder des Abschnitts…