Richtig: Welche Regelungen für Teleärzte gelten?
Staufer, A.; Kirsch, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
keiten, bei denen die Einnahmen demnach nicht beitragspflichtig sind, gibt es keine Meldepflichten nach dem SGB IV. Ob § 23 c Abs. 2 auch den Telenotarzt erfasst, ist bislang nicht geklärt. Wenn andere Unternehmer notärztliche Leistungen für den Träger erbringen, sind die Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten. Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Der Arbeitgeber ist Verleiher, der Dritte Entleiher. Der Verleiher benötigt dafür eine Erlaubnis. Abzustellen ist jedoch stets auf den…