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Ärztinnen und Ärzte erfahren oft Gewalt im Arbeitsalltag.

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
353272
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 7 / 2025
Jahrgang 57
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

keiten, bei denen die Einnahmen demnach nicht beitragspflichtig sind, gibt es keine Meldepflichten nach dem SGB IV. Ob § 23 c Abs. 2 auch den Telenotarzt erfasst, ist bislang nicht geklärt. Wenn andere Unternehmer notärztliche Leistungen für den Träger erbringen, sind die Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten. Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Der Arbeitgeber ist Verleiher, der Dritte Entleiher. Der Verleiher benötigt dafür eine Erlaubnis. Abzustellen ist jedoch stets auf den…

Schlagworte

Gewalt Ärzte Telenotarzt Patientendaten Delegation Haftung Datenschutz psychische Folgen Gewaltprävention medizinisches Personal Violence Physicians Telemedicine Patient Safety Medical Errors Mental Health