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Recht: Wann Durchgangsärzte selbst haften

Nölling, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
353439
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Nölling, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2025
Jahrgang 57
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Recht Wann Durchgangsärzte selbst haften Durchgangsärzte, kurz D-Ärzte, sind zuständig bei Arbeitsund Wegeunfällen. Sie übernehmen die Erstversorgung und entscheiden über die Weiterbehandlung. Kommt es dabei zu einem Fehler, haften nicht sie, sondern der Unfallversicherungsträger. Doch wo genau die Grenze verläuft, ist seit Jahren umstritten. BGH: Grundsätzlich neue Rechtsprechung ab 2016 Üblicherweise schließen Ärzte mit ihren Patienten Behandlungsverträge, nach denen sie im Falle eines Behandlungsfehlers privatrechtlich haften, unabhängig vom Versicherten-Mit zwei wegweisenden Urteilen verabschiedete sich der…

Schlagworte

Durchgangsärzte Haftung Unfallversicherung Behandlungsvertrag Heilbehandlung Rechtsprechung Erstversorgung Diagnostik BGH Patientenrechte Medical Malpractice Workers' Compensation Legal Liability Health Care Quality Patient Safety Medical Errors