Recht: Wann Durchgangsärzte selbst haften
Nölling, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Recht Wann Durchgangsärzte selbst haften Durchgangsärzte, kurz D-Ärzte, sind zuständig bei Arbeitsund Wegeunfällen. Sie übernehmen die Erstversorgung und entscheiden über die Weiterbehandlung. Kommt es dabei zu einem Fehler, haften nicht sie, sondern der Unfallversicherungsträger. Doch wo genau die Grenze verläuft, ist seit Jahren umstritten. BGH: Grundsätzlich neue Rechtsprechung ab 2016 Üblicherweise schließen Ärzte mit ihren Patienten Behandlungsverträge, nach denen sie im Falle eines Behandlungsfehlers privatrechtlich haften, unabhängig vom Versicherten-Mit zwei wegweisenden Urteilen verabschiedete sich der…