Erst wenige Krankenhäuser berichten über Nachhaltigkeit.
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
und § 27 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger). Davon umfasst sind alle Untersuchungen, die für eine entsprechende Entscheidung notwendig sind. Diese können beispielsweise das Röntgen von Extremitäten oder die Erhebung einer Anamnese sein. Aber auch die Erstversorgung kann in den Haftungsbereich Erst wenige Krankenhäuser der Unfallversicherung fallen, sofern es um Maßnahmen geht, die den Rahmen des sofort Notwendigen nicht überschreiten, wie die Wundversorgung oder Analgesie. Entscheidend ist, dass es um unaufschiebbare Maßnahmen geht, die den Zustand des Patienten verbessern oder zumindest eine weitere Versc…