Fortbildung Antibiotikatherapie
EB; nfs · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
PRAXIS BGH-Urteil Schriftliche Aufklärung nicht ausreichend Eine Aufklärung über die Risiken medizinischer Eingriffe darf nicht allein schriftlich erfolgen. mündlich aufzuklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil klargestellt (Az. VI ZR 188/23). „Es muss jedenfalls der für die selbstbestimmte Entscheidung notwendige Inhalt mündlich mitgeteilt werden“, stellte der Bundesgerichtshof klar. Hintergrund ist ein Fall aus Südhessen aus dem Jahr 2015. einer ambulanten Operation Schadensersatz, weil der behandie Aufklärung mündlich zu erfolgen hat“, soüber die Risiken einer Arthrosvon dem A…