Einsetzen einer Sonderlinse – Wunschleistung nach GOÄ
Pieritz, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
PRAXIS GOÄ-RATGEBER Einsetzen einer Sonderlinse – Wunschleistung nach GOÄ Bis Ende 2011 mussten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für die Operation des grauen Stars (Katarakt) nur übernehmen, wenn Standardlinsen eingesetzt (implantiert) wurden. Durch § 33 Abs. 9 des SGB V wurde 2012 eine Mehrkostenregelung für das Einsetzen (Implantation) von Linsen mit Zusatznutzen (auch Sonderoder Premiumlinsen) eingeführt. Seitdem müssen die GKV bei der Verwendung solcher Linsen die Kosten für die Operation (OP) sowie die Kontrolluntersuchungen danach anteilig tragen, so als wären Standardlinsen verwendet worden…