Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 745. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 23 · S. 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Mitteilungen Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 745. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 gefasst und die Kostenpauschalen 40350 sowie 40681 an den aktuellen Marktpreis angepasst. Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss über Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie: sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https: //institut-ba. de veröffentlicht. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Die Besc…