Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 739. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 22 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Mitteilungen stimmung, gilt für die GebührenordnungsposiDer Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 739. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 gefasst. Mit dem Be- 5. Änderung der Bezeichnung des Kataloges nach den Geschluss werden Detailänderungen im laboratoriumsmedizinischen Bereich vorgenommen. Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss schusses unter https: //institut-ba. de veröffentlicht. 32267 bis…