Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 741. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 22 · S. 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Mitteilungen Anhang 3 zum EBM Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat GOP Kurzlegende in seiner 741. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Minuten mehrteiligen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 bzw. 02102* Intravasale Infusionsthera- 2 zum 1. Januar 2025 gefasst. Mit dem Beschluss Teilen A sowie C Velmanase alfa oder Olipuund D werden redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen im EBM vorgenommen. Der Beschluss Teil B umfasst eine Therapie bei Morbus Fabry Verlängerung der Finanzierungsempf…