Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 22 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Mitteilungen In seiner 105. Sitzung hat der ergänzte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 5a SGB V einen Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b Absatz 6 Satz 8 SGB V mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 gefasst. Durch den Beschlussteil A erfolgt die Anpassung von abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen bei den Indikationen gynäkologische Tumoren (ohne Subspezialisierung) und gynäkologische Tumoren (Subspezialisierung Mammakarzinom) im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV…