Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 106. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EB…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 22 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Dieser Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https: //institut-ba. de veröffentlicht. Obligater Leistungsinhalt Hinweis: Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten den Beschluss beanstanden. tens 48-mal berechnungsfähig. 61131 Kaltplasmatherapie im Rahmen der Erpro-Mitteilungen chronischen Wunden“ bei Anwendung von In seiner 106. Sitzung hat der ergänzte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 5a SGB V einen Beschluss (schri…