Unterschiede zwischen Opfern häuslicher Gewalt und Opfern von Gewalt im öffentlichen Raum
von Thadden, A.; Mitschke, A.; Wehrmeyer, M.; Kröger, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um die Auswirkungen körperlicher und psychischer Gewaltfolgen (1) zu mildern und die berufliche und soziale Teilhabe wiederherzustellen, haben Opfer vorsätzlicher Gewalttaten in Deutschland nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beziehungsweise Bundesversorgungsgesetz (BVG) Anspruch auf finanzielle und medizinisch-therapeutische Entschädigungsleistungen. Umfang und Höhe dieser Leistungen werden am Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bemessen. Der GdS quantifiziert die aufgrund der Gewaltfolgen in verschiedenen Lebensbereichen entstandenen Funktionsbeeinträchtigungen (Spannweite: 10–100; ein höherer Wert bedeutet…