11. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1a SGB V (Rahmenvertrag Entlassm…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 4. Bekanntmachungen eingefügt: 11. Änderungsvereinbarung „Ab 01. 03. 2024 finden die bundeseinheitlichen Antragsformulare (Anlagen 3a und 3b), Version 2. 0, in der Fassung vom 01. 03. 2024 Anwendung. zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1a SGB V Satz 4 die bis zum 29. 02. 2024 geltenden Antrags (Rahmenvertrag Entlassmanagement) zwischen dem GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen und als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Berlin, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin,…