Kliniken: Länder decken nur die Hälfte des Investitionsbedarfs
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
8 AZR 332/21). Jedoch begründeten die Richter das Urteil anders, woraus sich für andere Fälle wichtige Erkenntnisse entnehmen lassen. Während das LAG die Vereinbarung über den Kündigungsausschluss für unwirksam erklärte, weil die Interessenlagen beider Parteien diesen nicht rechtfertigten, ließ das BAG diese Entscheidung ganz offen. Das Gericht stimmte weder der Argumentation des LAG zu noch erklärte es diese für falsch oder nicht vertretbar. Vielmehr stützt sich das Revisionsgericht darauf, dass die vereinbarte Höhe der Vertragsstrafe die Klägerin bereits unangemessen benachteiligt habe und diese somit unwirksa…