Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 708. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG § 115f SGB V sind von Vertragsärzten zeitlich befris-Mitteilungen den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 31. 4. 2 und 31. 4. 3 berechnungsfähig. Die berech-Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 708. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen befristeten Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 im Zusammenhang mit Hybrid-DRGs gefasst. Es handelt sich hierbei um die zeitliche befristete Aufnahme einer dritten Bestimmung zum Abschnit…